Ablauf der Psychotherapie

  • Was passiert in einer Psychotherapie?
  • Wie beginne ich eine Psychotherapie?
  • Wie bekomme ich bei akuten Beschwerden zeitnah Unterstützung?
  • Wie lange dauert eigentlich eine Psychotherapie?
  • Und wie ist der Ablauf der Therapie?

Dies sind Fragen, die sich viele Patientinnen und Patienten vor einem Besuch beim Psychotherapeuten stellen. Wir möchten Ihnen gerne einige Informationen zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Psychotherapie mit auf den Weg geben. Dazu werden wir auf die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die probatorischen Sitzungen eingehen, um anschließend zur Behandlung selbst und dem Ende der Behandlung zu kommen.

Empfehlung Psychotherapie – was nun?
Die Psychotherapeutische Sprechstunde

Sie haben von einem Arzt, Freund oder Familienmitglied den Rat bekommen sich psychotherapeutische Hilfe zu suchen oder haben selbst den Eindruck möglicherweise psychotherapeutische Hilfe zu benötigen. Nun fragen Sie sich, ob dem wirklich so ist und ob sie diesen Weg einschlagen wollen? So geht es vielen Menschen, die Kontakt zu einem Psychotherapeuten aufnehmen.
Die psychotherapeutische Sprechstunde wird zu genau diesem Zweck seit April 2017 angeboten. Das Ziel der psychotherapeutischen Sprechstunde ist es festzustellen, ob ein Verdacht auf eine psychische Störung vorliegt, oder ob Ihnen mit einem anderen Unterstützungsangebot (z.B.: Eheberatung, Lebensberatung, Präventionsangebote, Stressbewältigungskurse etc.) besser geholfen werden kann. Sie bekommen nach der Schilderung ihrer Beschwerden eine ausführliche Rückmeldung und informierende Beratung über mögliche Behandlungs- und Unterstützungswege. Am Ende entscheiden Sie selbstverständlich selbst, welchen Weg sie gehen möchten. Oft können auch erste Schritte zur Selbsthilfe mit auf den Weg gegeben werden, die Sie für sich selbst ausprobieren können. Eine Sprechstunde ist auf maximal drei Termine begrenzt. Möchten Sie im Anschluss eine ambulante Psychotherapie beginnen, ist das aus Kapazitätsgründen nicht immer in derselben Praxis möglich. Insbesondere in akuten Fällen werden Sie jedoch dabei unterstützt zeitnah einen Therapieplatz zu finden (siehe Akutbehandlung).

Termine für eine Sprechstunde in meiner Praxis können Sie unter Terminvergabe online buchen. Darüber hinaus vermittelt die Kassenärztliche Vereinigung innerhalb einer Frist von vier Wochen Sprechstundentermine bei einem Psychotherapeuten in Ihrer Nähe. Diese Vermittlungsangebot erreichen Sie unter folgender Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung: 0921 787765 – 55030. Für den ersten Termin der Sprechstunde benötigen Sie Ihre Krankenversicherungskarte. Sollten Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes oder Ihres Psychiaters haben dürfen Sie auch diese gerne mitbringen. Sie ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.

Akutbehandlung

Eine Akutbehandlung wird bei der Einschätzung einer akuten psychischen Krise in der psychotherapeutischen Sprechstunde empfohlen. Ziel der Akutbehandlung ist es in einer akuten psychischen Krise schnelle Besserung zu erzielen. Hier hat ein schnellst möglicher Therapiebeginn eine höhere Priorität als die Wahl eines bestimmten Therapeuten oder Therapieverfahrens. Die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt Akutbehandlungen innerhalb einer Wartezeit von höchstens vier Wochen unter der Telefonnummer: 0921 787765 – 55030. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vermittlung einer Akutbehandlung eine entsprechende schriftliche Empfehlung aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde benötigen. Eine Akutbehandlung umfasst in der Regel 12 Gespräche von jeweils 50 Minuten Dauer. Nicht immer reicht eine Akutbehandlung aus um die notwendige Stabilität zu erreichen, daher kann eine Akutbehandlung auch auf eine ambulante Psychotherapie vorbereiten. Wir werden häufig nach dem Unterschied zwischen einer ambulanten Akutbehandlung und einer ambulanten Psychotherapie gefragt. Stellen Sie sich vor, das Leben wäre wie eine lange aufregende und ereignisreiche Wanderung. Dann ist die ambulante Akutbehandlung, die Bergwacht die sie bei einer akuten Verletzung oder Krise rufen. Eine Psychotherapie hingegen ist eine vorübergehende Begleitung durch einen ortskundigen Bergsteiger, den sie zur Unterstützung zu Rate ziehen, weil sie sich zum Beispiel verlaufen haben und nicht mehr wissen wie Sie zurück auf Ihren Weg finden.

Die ambulante Psychotherapie
Richtlinientherapie

Eine ambulante Psychotherapie ist dann notwendig und sinnvoll wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Die Voraussetzung für den Beginn einer ambulanten Psychotherapie ist eine entsprechende Empfehlung im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde.

Probatorische Sitzungen

Jede Richtlinienpsychotherapie beginnt mit probatorische Sitzungen. In der Verhaltenstherapie sind das mindestens zwei und höchstens vier Termine. Hier haben Sie viel Zeit Ihre Beschwerden und Ihr Anliegen detailliert zu schildern und die Möglichkeit sich einen persönlichen Eindruck von Ihrem Psychotherapeuten und der Therapiesituation zu verschaffen. Für den Erfolg einer Psychotherapie ist es wichtig, dass Sie sich während der Behandlung wohlfühlen. Viele Menschen erleben die ersten Gespräche als sehr positiv und fühlen sich erleichtert, Ihre Probleme ausgesprochen zu haben; anderen fällt es wiederum schwer einem fremden Menschen, in diesem Fall dem Psychotherapeuten, von Ihren Problemen zu berichten. Beides ist völlig normal und kein Problem: eine Psychotherapie ist immer ein individueller Prozess, der sich Ihren Bedürfnissen anpasst. Ziel der probatorischen Sitzungen aus therapeutischer Perspektive ist es, einen Eindruck von Ihrem persönlichen Behandlungsziel, der Art, der Dauer und den möglichen Auslösern Ihrer Beschwerden zu bekommen. Hier kommen neben dem therapeutischen Gespräch auch Fragebögen zum Einsatz. Sie erarbeiten gemeinsam mit dem Therapeuten eine biographische Anamnese. Hierbei werden alle relevanten Informationen aus Ihrer Biographie besprochen und deren Bedeutung für die bestehenden Beschwerden geprüft. So kann ein Erklärungsmodell erarbeitet werden, dass die Entstehung der Beschwerden leichter verständlich werden lässt. In diesem Falle ist es wichtig, auch körperliche Erkrankungen mit zu berücksichtigen. Hierfür erstellt Ihr Hausarzt gemeinsam mit Ihnen einen sogenannten Konsiliarbericht. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von Ihrem Psychotherapeuten innerhalb der probatorischen Sitzungen. Schließlich werden während der probatorischen Sitzungen typische Situationen besprochen, in denen Ihre Beschwerden auftreten. Dabei wird vor allem auf Ihre üblichen Verhaltensweisen, Ihre Gedanken, Bewertungen, Emotionen und körperlichen Beschwerden eingegangen. Auch die Reaktionen der Umwelt, sowie die Konsequenzen, die Ihr eigenes Verhalten auf Ihr persönliches Wohlbefinden hat, werden besonders beleuchtet. Hierdurch gewinnen Sie ein genaues Bild Ihrer Symptomatik und können Ansatzpunkte für Veränderungen identifizieren. Sie entscheiden zum Abschluss der Probatorik, ob Ihnen der erarbeitete Behandlungsplan sinnvoll erscheint und ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit dem Therapeuten vorstellen können. Ein entsprechender Antrag wird von Ihrem Therapeuten bei der Krankenkasse gestellt. Der Bewilligungsprozess durch die Krankenkasse kann je nach beantragtem Behandlungsumfang zwei bis drei Wochen dauern. In einigen Fällen entsteht hierdurch eine Pause im Therapieablauf. Bei behandlungsrelevanten Beschwerden können Sie von einer Bewilligung des Antrags ausgehen.

Behandlung

Die Behandlung ist vergleichbar mit einer anstrengenden, aber lohnenswerten Bergetappe auf der Wanderung Ihres Lebens. Wären wir, also die Psychotherapeuten, Ihre Reisebegleitung, so würden wir in Ihrem Tempo vorwärts gehen. Nach jeder Etappe würden wir innehalten und überprüfen, ob wir auf dem richtigen Weg wären. Wir würden Pausen machen und zurückschauen, Fortschritte würdigen und uns darüber freuen. Wir wären uns auch der Möglichkeit des Strauchelns oder Unwetters bewusst. Dies wären gute Möglichkeiten, innezuhalten und zu überlegen, was wir bisher noch nicht berücksichtigt haben. Wir würden uns an den zurückgelegten Weg erinnern, uns dadurch motivieren, die Reise fortzusetzen. Wir würden die Reisebegleitung wiederholt prüfen und Sie würden den Zeitpunkt bestimmen, ab dem Sie die Begleitung nicht mehr bräuchten, um Ihren Weg gestärkt weiter zu gehen.
An vielen Stellen der Behandlung wird Ihre aktive Mitarbeit gefragt sein. Dies kann in Form von Selbstbeobachtungen, Protokollen oder Übungen der Fall sein. Ziel ist hierbei meist die Erarbeitung neuer Bewältigungsstrategien. Nicht selten löst das Beschreiten neuer Wege Unsicherheit oder Angst aus. Es ist somit vollkommen normal, dass sich Ihr Befinden im Verlauf einer Therapie auch einmal verschlechtern kann. Dies ist kein Zeichen von Misserfolg, sondern eine oft natürliche Folge von Veränderung. Eben diese Veränderung kann der erste Schritt der Besserung sein! Das lohnenswerte Ziel der gemeinsamen Reise ist es, dass Sie am Ende selbstständig Einfluss auf Ihre Beschwerden nehmen können und wissen, wie Sie diese lindern oder auch beheben können. Psychotherapie ist immer eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Ende der Behandlung

Im Rahmen der Kostenzusage von der Krankenkasse, die sich meistens auf 24 oder 60 Sitzungen beläuft, können wir gemeinsam das Ende der Behandlung festlegen. Dies ist vor allem abhängig vom Erfolg der Behandlung. In den meisten Fällen wird die Behandlung am Ende ausgeschlichen. Das bedeutet, dass die Therapiesitzungen in größeren Abständen stattfinden, zum Beispiel 14-tägig oder auch monatlich. Hierdurch können Sie Sicherheit im Alltag ohne therapeutische Unterstützung gewinnen. Sie haben dennoch immer die Möglichkeit zum wöchentlichen Rhythmus zurückzukehren.

 

Bitte bewerten Sie diesen Beitrag: