Ein Psychologischer Psychotherapeut hat die staatliche Zulassung zur Ausübung von Psychotherapie, diese wird Approbation genannt. Voraussetzung hierfür ist neben dem erfolgreich abgeschlossenem Studium der Psychologie an einer Universität eine mehrjährige Ausbildung an einem staatlich anerkannten Institut für Psychotherapie. Frau Dipl.-Psych. Eberl und Frau Dipl.-Psych. Ledderhos haben diese am salus institut für Verhaltenstherapie (SIV). Die Inhalte der Ausbildung sind u.a. umfangreiche Kenntnisse in der Diagnostik, der Entstehung und der Therapie von psychischen Störungen. Die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut ist seit 1999 gesetzlich geschützt, d.h. dass sich nur diejenigen so nennen dürfen, die die Ausbildung zum Psychotherapeuten erfolgreich absolviert haben.

Psychologischer Psychotherapeut: Ein Qualitätsmerkmal

Der Begriff stellt somit ein Qualitätsmerkmal dar, an dem sich Patienten orientieren können. Psychologische Psychotherapeuten müssen sich in der Ausbildung für eines der anerkannten Psychotherapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie) entscheiden, auf das sie sich spezialisieren möchten.