Als Probatorik, häufig auch probatorische Sitzungen genannt, werden die ersten Termine bei einem Psychotherapeuten bezeichnet. Sie dienen vor allem dazu, dass sich Patient und Therapeut gegenseitig kennenlernen können, aber auch der Diagnostik als Grundlage zur Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse. Als Patient kann man sich in dieser Zeit überlegen, ob man sich eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Psychotherapie vorstellen kann und sich bei diesem Therapeuten gut aufgehoben fühlt. Der Psychotherapeut nutzt die probatorischen Sitzungen in erster Linie, um sich ein Bild über die Beschwerden im Sinne einer Diagnostik zu machen und die wichtigsten Informationen zusammenzutragen. Neben therapeutischen Gesprächen werden hierzu häufig Fragebögen zur Unterstützung genutzt. Eines der Ziele ist die Erstellung einer biographischen Anamnese, dabei wird eine Biographie der Beschwerden des Patienten erstellt und mit der Bedeutung für das derzeitige Befinden verknüpft. In einem Erklärungsmodell wird der Therapeut dann die Entstehung der Beschwerden darstellen und gemeinsam werden auf dieser Basis dann typische Situationen des Auftretens der Beschwerden besprochen. Im Mittelpunkt dieser typischen Situationen stehen die Emotionen, Gedanken, Bewertungen und körperlichen Beschwerden des Patienten, aber auch die damit verknüpften Konsequenzen und Reaktionen des Umfeldes, die sich auf das persönliche Befinden des Patienten auswirken.
Auf diese Art und Weise gewinnt der Psychotherapeut ein klares Bild der Symptomatik und wird Ansatzpunkte für eine mögliche Therapie identifizieren. Abschließend bespricht der Therapeut mit dem Patienten die Diagnose und stellt die Auslöser für die Beschwerden aus seiner Sicht dar, um daraus einen möglichen Behandlungsplan abzuleiten. Der Patient selbst entscheidet schlussendlich, ob der Vorschlag des Therapeuten für ihn sinnvoll erscheint, und, ob er sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann.
Die gesetzliche Krankenkassen gestatten fünf probatorische Sitzungen pro Therapeut. Falls die private Krankenversicherung oder die Beihilfe zuständig sind, sollte die Anzahl genehmigungsfähiger probatorischer Sitzungen im Einzelfall erfragt werden werden.